Anwaltskanzlei Hartmann - Fachanwältin für Arbeitsrecht

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Dr. Delia Hartmann: Ihr Fachanwalt für Verkehrsstrafrecht und fehlerhafte Bußgeldbescheide

Dr. Delia Hartmann ist Experte für Verkehrsrecht und unterstützt Sie, wenn Sie mit einem Bußgeld nicht einverstanden sind. Diese Fälle häufen sich: Unzulängliche Technik bei den Behörden (falsch kalibrierte „Blitzer“) und Fehlinterpretationen von Beamten führen immer häufiger zu unwirksamen Bußgeldbescheiden.

 

Einspruch gegen Bußgeldbescheid: Lohnt sich das?

Grundsätzlich können Betroffene gegen einen Bußgeldbescheid innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen. Das lohnt sich immer dann, wenn

  • ein Fahrverbot droht.
  • Sie der Meinung sind, dass Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben,
  • der Bußgeldbescheid formale Fehler enthält.

Viele Fahrerinnen und Fahrer sind sich allerdings in diesen Punkten nicht sicher. Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitung: Wer erinnert sich schon genau an das Tempo, bei dem der Blitz ausgelöst hat? Nun ist es so, dass manche Verkehrsbehörden dafür berüchtigt sind, inhaltlich und formal fehlerhafte Bußgeldbescheide auszustellen. Dr. Delia Hartmann kennt als Anwalt für Verkehrsrecht diese Behörden und weiß, wie einschlägige Verfahren vor Gericht ausgehen. Also kann sie einschätzen, ob das Bußgeld seiner Natur nach berechtigt ist oder ob sich ein Einspruch lohnt. Ebenso kennen sich Laien mit formalen Fehlern bei solchen Bescheiden nicht aus. Hier ist also ebenfalls anwaltliche Hilfe nötig.

 

Verkehrsstrafrecht

Bei einer Verkehrsstraftat geht es um weitaus mehr als um einen Bußgeldbescheid. Es können der Führerscheinentzug angeordnet sowie eine Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt werden. Dem geht ein strafrechtlich relevantes Verhalten im Straßenverkehr voraus, das den Grad einer bloßen Ordnungswidrigkeit weit überschreitet. Unter anderem gehören dazu:

  • starkes Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit (mit oder ohne Unfallfolge)
  • Fahren unter Alkohol oder Drogen
  • Beleidigung im Straßenverkehr
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr
  • Fahrerflucht
  • illegales Autorennen
  • Sachbeschädigung
  • Nötigung

Es gilt zunächst die Unschuldsvermutung. Auch in solchen Fällen sind Zweifel an den behördlichen Ermittlungen erlaubt und vielfach angebracht. Betroffene sollten allerdings beim Vorwurf einer Verkehrsstraftat unter allen Umständen einen Fachanwalt hinzuziehen. Die Materie ist komplex, zudem bedarf jeder Einzelfall einer objektiven Beurteilung, die der Anwalt als Außenstehender viel eher vornimmt, als die subjektiv betroffene Person. Nicht zuletzt gilt es, rechtliche Möglichkeiten der Verteidigung und der Abmilderung von Strafen vollständig auszuschöpfen. Der Richter hat immer einen Ermessensspielraum, auf den der Fachanwalt einwirken kann.

Sie wünschen eine diesbezügliche Beratung? Kontaktieren Sie unverbindlich Dr. Delia Hartmann!