Fachanwältin für Arbeitsrecht in Osnabrück & Umgebung
In der Regel läuft das Leben für die meisten Menschen ohne größere Probleme oder Konflikte ab. Was aber, wenn etwas passiert? Viele Arbeitsplätze haben ein hohes Konfliktpotenzial, weil dort verschiedene Menschen mit unterschiedlichen Ansichten und Interessen zusammenarbeiten müssen. Da kann es schnell zu Situationen kommen, in denen der Rat eines Spezialisten in Arbeitsrecht angebracht ist. Die Fachanwältin Dr. Delia Hartmann, deren Kanzlei sich in Osnabrück befindet, gewährt Ihnen diese Unterstützung.
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Welche Unterstützung leistet Fr. Dr. Delia Hartmann?
Das Arbeitsrecht gehört zu den komplexesten Rechtsgebieten überhaupt. Häufig vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer zumindest teilweise entgegengesetzte Interessen oder es kommt zu Konflikten zwischen den Kollegen. Typische Fälle, die regelmäßig zum Streit führen, sind zum Beispiel Mobbing oder Disziplinarmaßnahmen wie mündliche oder schriftliche Abmahnungen, die von den Betroffenen als ungerechtfertigt empfunden werden. Viele Arbeitnehmer fühlen sich auch aus unterschiedlichen Gründen diskriminiert. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber endet nicht selten vor dem Arbeitsgericht. Dort klagt der Arbeitnehmer gegen die Kündigung, will eine bessere Abfindung erstreiten oder beanstandet das Arbeitszeugnis. Oft geht es auch um Dinge wie Lohn, Urlaub oder Überstunden. Bei komplizierteren Fällen ist es empfehlenswert, sich den Rat eines Experten für Arbeitsrecht, wie beispielsweise die Fachanwältin Dr. Delia Hartmann in Osnabrück, einzuholen. Frau Dr. Hartmann berät auch auf anderen Rechtsgebieten. Dazu gehören unter anderem Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Mietrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht und mehr. Frau Dr. Hartmann hilft ihren Mandanten auch bei Inkassoforderungen oder unterstützt sie dabei, ihre Forderungen durchzusetzen.
Wie sieht die Unterstützung konkret aus?
Potenzielle Mandanten werden gebeten, zunächst mit der Anwaltskanzlei in Osnabrück telefonisch in Kontakt zu treten. Beim Erstkontakt haben sie Gelegenheit, ihr Anliegen kurz zu schildern. In vielen Fällen können auf diese Weise relativ einfache Probleme bereits durch den Rat der Fachanwältin geklärt werden. Bei komplizierteren Sachverhalten vereinbart Frau Dr. Hartmann einen Termin für eine Erstberatung. Im Verlauf dieser Beratung lässt sie sich den Sachverhalt genauer erklären. Gemeinsam mit Ihnen wird dann die weitere Vorgehensweise festgelegt. Zunächst wird versucht, mit der Gegenseite eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, weil das in der Regel günstiger für Sie als Mandant ist. Erst wenn die Gegenseite mit einem Vergleich oder einer Schlichtung nicht einverstanden ist, geht der Streitfall vor das Arbeitsgericht. Bei der Erstberatung wird auch über die Kostenfrage gesprochen. Im Voraus können dazu keine konkreten Angaben gemacht werden, weil jeder Fall individuell ist. Die Kosten sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegt, das auf der Homepage der Bundesanwaltskammer einsehbar ist.
Kompetenzen als Fachanwältin
- Überprüfung von Arbeitsverträgen, Arbeitsvertragsgestaltung
- Kündigung, Kündigungsschutzrecht
- Änderungskündigungen
- Abfindungsverhandlungen, Aufhebungsvereinbarungen
- Arbeitszeit, Urlaub, Überstunden
- Vergütungsgestaltung, Sondervergütung, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld
- Lohn/Mindestlohn
- Abmahnung
- Zeugnis
- Outsourcing
- Betriebsvereinbarung, Betriebsrat
- Arbeitsgerichtsverfahren, Beschlussverfahren
- Vorsitzende der Schlichtungsstelle für Lehrlingsstreitigkeiten
der Kfz-Innungen Niedersachsen Mitte und Osnabrück